Klassen

Klasse B

Beinhaltet: AM, L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen)
• Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleiteten Fahren

Beschreibung: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 KG und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Führersitz).
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 KG oder Anhänger über 750 KG sofern die zulässige Gesamtmasse von 3.500 KG nicht überschritten wird.

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
• 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• 4 Stunden á 45 Minuten auf der Autobahn
• 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Klasse B 197

Schlüsselzahl 197

Die neue Automatikregelung

Gültig ab 01.04.2021

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.

Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet.

Ab dem 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit für den Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse B die hauptsächliche praktische Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis letztlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird.

Diese Beschränkung war bisher der Fall und wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert.

Man durfte dann, auch im Ausland, nur Automatikfahrzeuge fahren.

Nun gibt es ab dem 01.04.21 die Schlüsselzahl 197, die diese Beschränkung entfallen lässt.

Dafür ist es notwendig innerhalb der praktischen Fahrausbildung, die grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug beginnt und abläuft, eine (Teil-)Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu absolvieren, die mindestens 10 x 45 Minuten dauern muss.

Danach erfolgt eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer (keine Prüfung bei TÜV/Dekra !) von mindestens 15 Minuten in der der Bewerber zeigen soll, dass er einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann.

Wenn dem so ist, wird dem Bewerber von der Fahrschule eine Bescheinigung darüber ausgestellt, die er der Führerscheinbehörde vorlegen muss. Die weitere Ausbildung erfolgt wieder auf einem Automatikfahrzeug.

Sobald dann die Ausbildung komplett abgeschlossen ist und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden wurde, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt und ist uneingeschränkt auch im Ausland gültig  !

Man darf beide Fahrzeugvarianten fahren.

Bei der theoretischen Ausbildung ändert sich überhaupt nichts.

Natürlich gibt es auch nach dem 01.04.21 die Möglichkeit eine reine Automatikausbildung zu machen, ohne den Einschub der Schaltwagenübung. Dann gibt es am Ende wie bisher die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein und man darf nur Automatik fahren.

Wer sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet doch Schaltwagen fahren zu wollen, kann dann nach mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagenübung und einer mind. 15 minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer den Eintrag auf Schlüsselzahl 197 ändern lassen.

Das gilt übrigens auch für Inhaber einer Alt-Fahrerlaubnis B, die nach altem Recht auf Automatik mit SZ 78 beschränkt wurde. Zum Löschen der Automatikbeschränkung ist dann keine Prüfung mehr erforderlich.

Was passiert, wenn ich meine Fahrerlaubnis B 197 später erweitern möchte, z.B. auf BE ?

Nun, kein Problem. Hier sollte man sich aber sicher sein, auf welcher Art von Fahrzeug man die praktische Anhängerprüfung fahren möchte. Absolviert man diese auf einem Schaltwagen bekommt man keinen weiteren Eintrag bei der Spalte BE, darf Gespanne mit allen erlaubten Zugfahrzeugen fahren.

Fährt man die Anhängerprüfung mit einem Automatikfahrzeug, erhält man nur für die Klasse BE eine SZ 78 und darf dann BE-Gespanne nur mit einem Automatik fahren.

Bei Fahrten ohne Anhänger oder mit Gespannen unterhalb der BE-Erfordernis ändert sich nichts.

Wer aber die B 197 mit Erfolg erlangt hat, der wird die BE-Prüfung ggf. auch mit Schaltwagen sicher schaffen.

Es spricht also nichts mehr gegen die duale Ausbildung auf Automatik und Schaltung.

Klasse BE

Details:

  • Beinhaltet: AM, L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen)
  • Mindestalter: 18 Jahre

Beschreibung:
Nur mit Klasse B. Das sind Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 KG, jedoch maximal 3.500 KG betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 KG betragen.

Vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 3 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunden á 45 Minuten auf der Autobahn
  • 1 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Klasse B96

Beschreibung

  • PKW und kleinere LKW mit einem Anhänger, der ein zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg besitzt und
  • eine Kombination aus diesem Fahrzeug und Anhänger, welche ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzt.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre B17 begleitetes Fahren

Vorbesitz erforderlich: Klasse B 

So lange dauert die Ausbildung für B96

Der theoretische Unterricht beträgt nur 2,5 Stunden. Dabei werden folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • An-u. Abkuppeln des Anhänger
  • Einparken
  • Wenden

Zusätzlich zu den 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Schüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs.

Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96.

Nach der erfolgreichen Teilnahme am B96-Kurs wird eine Teilnahmebescheinigung von unserer Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde/SVA vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein eintragen zu können.

Klasse B196

Voraussetzung:

• Mindestalter 25 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

• Klasse B (mindestens 5 Jahre) Einschluss der Klasse:

• Gleichzusetzen mit der Führerscheinklasse A1, jedoch kein Aufstieg auf höhere A Klassen möglich.

Diese benötigen eine gesonderte Ausbildung.

Theoretische Ausbildung:

• Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten, insgesamt 4 Doppelstunden.

Praktische Ausbildung:

• Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers, jedoch mindestens 5 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

• Grundfahraufgaben

• innerhalb der Ortschaft

• Landstraße und Autobahn **:

Theorie:

• 4 x 90min = 199,00 €

Praxis:

• 5 x 90min = 650,00 €

Gesamtkosten**: 849,00 €
Bei nicht erreichen des Ausbildungsziels kommen pro weitere Fahrstunde 65,00 € hinzu. (Alle Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer)

Klasse Mofa

Details:
• Mindestalter: 15 Jahre
• Geschwindigkeit: unter 24 Km/h
• Hubraum: unter 30 ccm
• Leistung: unter 0,5 KW

Beschreibung: Die Prüfbescheinigung für Mofas berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)sowie sogenannter Elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung, muss eine Ausbildung (theoretisch von 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Die Ausbildung kann frühestens drei Monate vor dem Mindestalter absolviert werden

Klasse AM

Details:
• Mindestalter: 15 Jahre
• Geschwindigkeit: 45 Km/h
• Hubraum: 50 ccm
• Leistung: 4 KW

Beschreibung: Zweirädige Kleinkrafträder (Mopeds, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine, oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm), sowie Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine, oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich, hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Klasse A1

Beschreibung:
Zweirädige Kleinkrafträder (Mopeds, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine, oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm), sowie Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine, oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich, hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
• 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• 4 Stunden á 45 Minuten auf der Autobahn
• 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Klasse A2

Details:
• Beinhaltet: A1, AM
• Mindestalter: 18 Jahre
• Leistung: 35 KW

Beschreibung: Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen), Motorräder bis 35 KW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 Kw/kg. Zudem dürfen seit dem 19. Januar 2013 Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
• 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• 4 Stunden á 45 Minuten auf der Autobahn
• 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Klasse A

Details:
• Beinhaltet: A1, A2
• Mindestalter: 21 Jahre
• Geschwindigkeit: über 45 Km/h
• Hubraum: über 50 ccm

Beschreibung: Direkter Erwerb ab 24 Jahren – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische aber keine theoretische Prüfung mehr erforderlich).

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
• 5 Stunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
• 4 Stunden á 45 Minuten auf der Autobahn
• 3 Stunden á 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Aufstieg A1-A2-A

DARSTELLUNG DER AUFSTIEGSMÖGLICHKEITEN DER ZWEIRADKLASSEN

Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraumbeschränkung: bis 125 ccm
Leistungsbeschränkung: bis 11 kW
Mindestgewicht: max. 0,1 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Theoretischer Unterricht, Fahrausbildung,
theoretische sowie praktische Prüfung

Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
Doppelstunden² Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten.

Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: bis 35 kW
Mindestgewicht: max. 0,2 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
Doppelstunden² Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschriebenAllerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden³ Überland
2 Fahrstunden³ Autobahn
Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: keine
Mindestgewicht: entfällt

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;
Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
Doppelstunden² Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2.

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschriebenAllerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden³ Überland
2 Fahrstunden³ Autobahn
Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

|² je 90 Minuten
|³ je 45 Minuten

Klasse A80

Führerschein Klasse A Schlüsselzahl 80

durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A sowie Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein im Alter von 21 bis 24 Jahren hast du die Möglichkeit Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 24 Jahren automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – die Erlaubnis, Krafträder der Klasse A zu fahren

A SZ 80

beim Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich

die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A

es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2

es dürfen ausschließlich Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden

nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden

Trike

einen extra Trike-Führerschein gibt es nicht

seit dem 19.01.2013 dürfen Neuerwerber der Klasse B kein Trike mehr führen

vor der Änderung durfte jeder mit einem Führerschein Klasse B ein Trike führen

mit der Änderung ist das Trike nun Bestandteil der Führerscheinklasse A geworden

die Klasse A darf man jedoch erst mit 24 im Direkteinstieg oder frühestens mit 20 nach Erweiterung von Klasse A2 erwerben (A2 mit 18 erworben, nach zwei Jahren Erweiterung auf A möglich)

Ausnahme

man darf Trikes ab dem 21. Lebensjahr mit der Klasse A und Schlüsselzahl 80 führen

die Klasse A SZ 80 schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein

mit 21  erwirbt man den A2 und muss nicht noch einmal mit 23  für die Klasse A die Fahrschule aufsuchen

Klasse T

AUSBILDUNG

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

FAHRSTUNDEN

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 6

VORAUS­SETZUNGEN

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

ZUGMASCHINEN
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
Fahrschule Kremer

Burkhard Kremer
Bergheimer Str. 14, 50129 Bergheim

Unsere Bürozeiten

Dienstag: 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 14:30 – 18:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

    Sende uns hier eine Nachricht per E-Mail