Die praktische Prüfung
Du kannst zur praktischen Prüfung gehen wenn:
- du deine theoretische Prüfung bestanden hast
- du alle notwendigen und vorgeschriebenen Fahrten hast
- du das Fahrzeug sicher im Verkehr beherrschst
- dein Fahrlehrer einen Prüfungstermin für dich vereinbart hat
- du einen gültigen Pass oder Ausweiss hast
- wenn Du keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hast, kannst Du die Prüfung nur mit einem gültigen Reisepass ablegen. Der länderspezifische Ausweis wird nicht anerkannt.
Bedenke:
Wenn du zu früh zur praktischen Prüfung gehst, wird es richtig teuer. Es ist immer günstiger erst nach ausreichender Übung und Vorbereitung, gleich beim ersten Mal die Prüfung zu bestehen!
Was von Dir verlangt wird:
Nichts was Du nicht während der Ausbildung gelernt und geübt hast. Du mußt das Fahrzeug
- sicher
- regelgerecht
- umweltbewusst
in der STADT, auf der LANDSTRASSE und über die AUTOBAHN bewegen können.
Beachte bitte:
- die Fahrschule beantragt für dich beim TÜV den Prüftermin. Dieser Termin ist für dich und die Fahrschule verbindlich.
- Ohne gültigen Ausweis oder Pass kannst Du keine Prüfung ablegen.
- Wenn Du keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hast, kannst Du die Prüfung nur mit einem gültigen Reisepass ablegen. Der länderspezifische Ausweis wird nicht anerkannt.
- Sollte der Termin obwohl er beantragt wurde ohne einen trifftigen Grund abgesagt werden müssen die Kosten trotzdem von dem Fahrschüler übernommen werden.
… und das wäre noch wichtig:
- Du kannst frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse die praktische Prüfung ablegen.
- der Führerschein kann aber erst nach Erreichen des Mindestalters und nur durch einen Prüfer oder die Verwaltungsbehörde ausgehändigt werden.
- auch wenn Du die praktische Prüfung bestanden hast, der Prüfer den Führerschein aber nicht direkt aushändigen kann, weil Du z.B. eine Doppelklasse machst oder weil sich auf deinem Führerschein ein Druckfehler eingeschlichen hat, bekommst du eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung. MIT DIESER BESCHEINIGUNG DARFST DU NICHT FAHREN!!! Erst wenn Du den Führerschein in der Hand hast, wurde die Fahrerlaubnis erteilt.
- solltest Du die Prüfung nicht bestehen, kannst Du frühestens nach 14 Tagen wiederholen.